Wanderordnung
1.Wanderungen werden jährlich im Wanderplan, in der Presse sowie im Internet veröffentlicht. Sonstige Veranstaltungen werden gesondert angekündigt.
2. Gäste sind herzlich willkommen.
3. Die Teilnehmer sollten prüfen, ob die Streckenlänge und der Schwierigkeitsgrad den eigenen konditionellen Möglichkeiten entsprechen.
4. Die Wanderungen finden bei jeder Witterung unter 30° C statt. Änderungen sind durch die Wanderführer möglich.
5. Passen Sie ihre Kleidung den Witterungsverhältnissen an. Festes Schuhwerk mit guter Profilsohle erhöht die Sicherheit.
6. Teilnehmer müssen sich erklären, wenn sie nicht damit einverstanden sind, wenn ein Foto von ihrer Person auf der Homepage des Eifelvereins gezeigt werden soll.
Bitte verlassen Sie dann Ihren Platz bei Aufnahmen für das Internet.
7. Die Teilnahme an Wanderungen ist kostenlos. Im Einzelfall können Kosten durch die Beförderung, Eintritt oder Umlagen entstehen.
Dies wird vor Beginn der Wanderung bekannt gegeben.
8. Bei Anfahrten mit privaten PKW zu den Ausgangspunkten einer Wanderung werden nach
Möglichkeit Fahrgemeinschaften gebildet. BeiFahrgemeinschaften mit einem eigenen PKW erhält der Fahrer eine Fahrkostenbeteiligung von den Mitfahrern.
9. Für Fahrten in öffentlichen oder angemieteten Verkehrsmitteln werden verbilligte Gruppenkarten gelöst. Die anteiligen Kosten werden durch Umlage erhoben.
10. Tages- oder Mehrtagesferienfahrten werden ausgeschrieben. Die Kosten werden im Vorfeld erhoben. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges
berücksichtigt. Eine Anmeldung ist verbindlich. Eine Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung werden für Mehrtagesfahrten dringend empfohlen.
11. Angemeldete Teilnehmer können nur dann zurücktreten ohne dass für sie Kosten entstehen, wenn eine Warteliste existiert und Personen aufrücken können bzw. bei
Krankheit eine abgeschlossene Reisekosten-Rücktrittversicherung, die die Kosten übernimmt. Fixe Kosten können nicht erstattet werden.
12. Verantwortlich für die Durchführung der Wanderung und für die damit verbundenen Details sind NUR die eingeteilten Wanderführer/Innen. Den Anordnungen
des/der eingeteilten Wanderführers/in ist unbedingt Folge zu leisten, vor allem beim Begehen von Verkehrsstraßen
13. Bei Benutzung von Verkehrsstraßen ist § 25 der Straßenverkehrsordnung zu beachten. Auszug: Ist kein Gehweg oder Seitenstreifen vorhanden, müssen Fußgänger
außerhalb von geschlossenen Ortschaften am linken Fahrbahnrand gehen. Verkehrsstraßen werden zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung überquert.
14. Wer die Wandergruppe vorzeitig verlassen will, teilt dies bitte in jedem Falle dem/der Wanderführer/in wegen der Übersicht mit. Jeder Mitwanderer ist aufgefordert,
sich aktiv um den Zusammenhalt während der Wanderung zu bemühen. Es wird daher dringend empfohlen, mit der Gruppe stets Sichtkontakt zu halten.
15. An den Wanderungen/Veranstaltungen beteiligen sich die Teilnehmer grundsätzlich auf eigene Gefahr. Die OG Düren und die Wanderführer/innen übernehmen keine
Haftung bei Körper- oder Sachschäden sowie bei Verlust, Verspätung, eigenmächtigem Verlassen der Gruppe oder sonstiger Unregelmäßigkeiten.
Der Haftungsausschluss gilt auch für Schäden durch mitgeführte Tiere. Diese bitte an der Leine führen.
16. Die dem Hauptverein gemeldeten Mitglieder sind bei allen satzungsgemäßen Veranstaltungen (Wanderungen, Reisen, Führungen, Naturpflege usw.)
Unfall- und haftpflichtversichert.
Gäste wandern auf eigenes Risiko mit.
17. Bitte stellen Sie sich bei allen Wanderungen auf „Rucksack-Verpflegung" ein. Ausnahmen sind im Wanderplan besonders gekennzeichnet. Bitte führen Sie dringend
auf Wanderungen ausreichend Getränke mit.
18. Der Schutz der Natur ist für uns Wanderer selbstverständlich und ist Maßstab für unser Verhalten bei allen Wanderungen.
19. Gesetzliche Anordnungen etc. haben Vorrang. Mit dem Antritt einer Wanderung/Fahrt erkennt der Teilnehmer diese Bedingungen an.
Verhalten im Wald
Liebe Mitglieder, liebe Gäste unserer Wanderungen,
unsere Wanderwege führen uns sehr oft durch den Wald. Dort sind wir Gast, ebenso wie andere Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende
und Mitarbeiter der Forstbetriebe. Das verlangt Verständnis für den anderen und Rücksichtnahme.
Wir haben Freude an der Natur. Um sie uns und unseren Nachfahren zu erhalten, müssen wir auch Regeln zum Schutz der Natur einhalten.
Lesen sie zu diesen Themen die Broschüre "Miteinander im Wald" und informieren Sie sich auf der Homepage